Unternehmen.

Unternehmen bei orca sind diejenigen rechtlichen Organisationseinheiten, die untereinander und bezüglich Werkzeugen in einem bestimmten vertraglichen Verhältnis stehen und Träger von Rechten und Pflichten zu einem Werkzeug sind.

Unternehmen auf orca können

  • untereinander in einer Beziehung stehen (z.B. der Sublieferant als Unternehmen gegenüber dem Lieferanten oder der Vertragspartner gegenüber dem Auftraggeber)

  • ein Verhältnis zu einem Werkzeug haben (z.B. der Auftraggeber hat das Eigentum am Werkzeug, der Betreiber ist im Besitz des Werkzeuges und produziert damit Teile)

  • Standorte haben, diese sind die von jedem Unternehmen frei wählbare physische Orte, an denen Werkzeuge betrieben oder gelagert werden.

  • Benutzer haben, diese führen dann bezüglich des Unternehmens (z.B. Werkzeugkoordinator) und des Verhältnisses des Unternehmens zum Werkzeug (z.B. Werkzeugverantwortlicher beim Betreiber) bestimmte Funktionen aus.

Jedes Unternehmen, das nicht Auftraggeber ist, benötigt mindestens einen Werkzeugkoordinator, um auf orca handlungsfähig zu sein.